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   RG, 14.04.1917 - V 366/16   

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RG, 14.04.1917 - V 366/16 (https://dejure.org/1917,476)
RG, Entscheidung vom 14.04.1917 - V 366/16 (https://dejure.org/1917,476)
RG, Entscheidung vom 14. April 1917 - V 366/16 (https://dejure.org/1917,476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zeitliche Herrschaft des preuß. Wassergesetzes vom 7. April 1913. 2. Ist durch Art. 89 Nr. 2 preuß. AG. z. BGB. Art. 644 Code civil auch so weit, als er noch bestand, aufgehoben worden? 3. Recht des Ufereigentümers zur Ableitung des Wassers a) nach Art. 644 Code ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 52
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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1917 - Rep. V. 866/16   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Geltung des Preußischen Wassergesetzes; Recht eines Ufereigentümers zur Ableitung des Wassers; Geltendmachung der Rechte eines Ufereigentümers durch den Käufers eines noch nicht aufgelassenen Ufergrundstücks; Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz für die ...

  • opinioiuris.de

    Herrschaft des preuß. Wassergesetzes

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Als entgangenen Gewinn kann der Verletzte aber nicht fordern, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte (RGZ 90, 52, 64; 90, 306).
  • BGH, 09.06.1969 - VII ZR 52/67

    Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aus einem Pachtvertrag - Nichtigkeit von

    Selbst wenn man den Vortrag des Beklagten dahin verstehen will, daß er dadurch einen Schaden in Höhe der vom Kläger erzielten Gewinne erlitten hat, da er sonst selbst diese Gewinne durch Vermietung der Zimmer an Prostituierte erzielt hätte, dann würde es sich dabei um einen unsittlichen Gewinn handeln, der nicht im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangt werden kann (u.a. RGZ 90, 52, 64; 305, 306; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62]; WM 1965, 411; Soergel-Siebert a.a.O. § 249 BGB, Rdn. 47).
  • BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54

    Rechtsmittel

    Der Beklagte würde auch nicht Rechte des Klägers oder Dritter verletzt haben (vgl. RGZ 90, 52 [64]; 100, 112 [114]), wenn er Fernfahrten ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt haben würde.
  • OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79

    Unterhaltspflichten gegenüber einem nach fehlgeschlagener Sterilisation geborenen

    Ebensowenig wie ein entgangener Vorteil, der nur durch eine rechtswidrige Tat hätte erzielt werden können, nicht ersetzt verlangt werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs BGB 42. Aufl. § 252 Anm. 2; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62] ; NJW 1980, 775; NJW 1981, 920, 922 [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; RGZ 90, 52, 64), kann ein Schadensersatzanspruch daraus hergeleitet werden, daß der Anspruchsteller einen anderen damit betraut, einen vom Gesetz verbotenen Erfolg herbeizuführen, dieser mißbilligte Erfolg aber infolge eines Fehlverhaltens des anderen nicht eintritt und dadurch vermögensrechtliche Nachteile für den Anspruchsteller eintreten.
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